- Bis zu 300 Euro Bonus1)
- Für alle unter 25 Jahre
- Prämien vom Staat2)
Bausparen für junge Leute
Bis zu 300 Euro Bonus mit dem Tarif Fuchs Junge Leute
Ein Bausparvertrag im Tarif Fuchs Junge Leute der Bausparkasse Schwäbisch Hall bietet für unter 25-Jährige die Flexibilität, die sie brauchen, und dazu eine gute Rendite. Lassen Sie sich auch von der Option auf einen attraktiven Bausparkredit überzeugen.
Kaufen Sie Freiheit
Unabhängig sein und endlich tun und lassen, was einem gefällt. Zum Beispiel in der ersten eigenen Bude – dem wichtigsten Ort der Welt. Mit dem Bausparvertrag Tarif Fuchs Junge Leute, dem idealen Einsteigerprodukt für alle unter 25 Jahren, sichern Sie sich gute Konditionen. Wenn sich Ihre Pläne ändern, bleiben Sie flexibel. Sie können Ihren Bausparvertrag jederzeit anpassen, zum Beispiel die Sparrate ändern.
Bonus sichern und flexibel bleiben
Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und mindestens sieben Jahre in den Bausparvertrag Fuchs Junge Leute einzahlen, können Sie bis zu 300 Euro Bonus1) kassieren. Verzichten Sie auf das Darlehen, dann erhalten Sie zusätzlich eine Extra-Verzinsung von ca. 1 Prozent (Treueprämie3)). Sie bestimmen, wie Sie Ihr Angespartes später verwenden4). Gleichzeitig sichern Sie sich die Option auf einen attraktiven Bausparkredit. Ob Sie diesen in Anspruch nehmen, entscheiden Sie, wenn es soweit ist.
Der Staat spart für Sie mit
Der Staat belohnt Sie beim Bausparen gleich zweifach: mit der Wohnungsbauprämie für Ihre eigenen Einzahlungen und mit der Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leistungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten und in einen Bausparvertrag einzahlen. Das sind bis zu 88 Euro5), die jährlich vom Staat dazu kommen können.
- Abschluss einmalig nur für unter 25-Jährige, im Tarif Fuchs Junge Leute, bei Bausparsumme ab 30.000 Euro. Mindestsparzeit sieben Jahre und Zuteilung.
- Bei Berechtigung; es gelten Einkommensgrenzen.
- Bei Darlehensverzicht und weiteren Voraussetzungen (Einzelheiten siehe § 3 ABB). Die Treueprämie entspricht den gutgeschriebenen Guthabenzinsen, im Tarif Fuchs Junge Leute beträgt sie das Zweifache der gutgeschriebenen Guthabenzinsen.
- Unter 25-Jährige können einmalig nach sieben Jahren über ihr Wohnungsbauprämien gefördertes Bausparguthaben frei verfügen. Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die Förderung auf die sieben letzten Sparjahre begrenzt.
- Jährlich rund 45 Euro Wohnungsbauprämie und rund 43 Euro Arbeitnehmersparzulage, bei Berechtigung. Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
Tarif Fuchs Junge Leute
Guthabenzinssatz in % p. a. |
0,5 |
Treueprämie3) in % p. a. |
ca. 1 |
Bonus bei Zuteilung und 7 Jahren Mindestsparzeit in Euro1) | max. 300 |
Sparzeit bei Regelbesparung in Jahren4),5) | ca. 7 1/2 |
Gebundener Sollzinssatz / effektiver Jahreszins ab Zuteilung in %6) |
3 / 3,24 |
Zins- und Tilgungsbeitrag monatlich in ‰ der Bausparsumme7) |
5 |
Tilgungsdauer in Jahren / Monaten8) |
10 / 9 |
- Abschluss einmalig nur für unter 25-Jährige, im Tarif Fuchs Junge Leute, bei Bausparsumme ab 30.000 Euro. Mindestsparzeit sieben Jahre und Zuteilung.
- Bei Berechtigung; es gelten Einkommensgrenzen.
- Bei Darlehensverzicht und weiteren Voraussetzungen (Einzelheiten siehe § 3 ABB).
Die Treueprämie entspricht den gutgeschriebenen Guthabenzinsen, im Tarif Fuchs Junge Leute beträgt sie das Zweifache der gutgeschriebenen Guthabenzinsen. - Die Mindestbausparsumme beträgt 10.000 Euro, die Abschlussgebühr 1 Prozent der Bausparsumme und wird extra gezahlt.
- Die Zuteilung des Bausparvertrages richtet sich nach den allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge. Die Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich. Der Regelsparbeitrag beträgt 5 ‰ monatlich der Bausparsumme.
- Ohne Wahl- und Mehrzuteilung.
- Bei Wahlzuteilung liegt das Mindestsparguthaben zwischen 25 Prozent bis 45 Prozent der Bausparsumme. Bei Mehrzuteilung kann bis zu 25 Prozent der Bausparsumme zusätzlich zugeteilt werden. Der Tilgungsbeitrag erhöht sich entsprechend.
- Ohne Berücksichtigung der Prämie für die Risikolebensversicherung und bei Inanspruchnahme des maximalen Darlehensanspruchs (ohne Wahl- oder Mehrzuteilung).
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Daten eingeben und online an die Bausparkasse Schwäbisch Hall übermitteln

Wenn Sie den Vertrag online beantragen möchten, gelangen Sie über den Button "Ja, ich möchte online abschließen" zum Antragsformular. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Daten und senden Sie den Antrag online an die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung.
Identitätsfeststellung

Aus rechtlichen Gründen und zu Ihrer Sicherheit ist eine Identitätsfeststellung erforderlich. Alle notwendigen Unterlagen finden Sie in Ihrer Bestätigungs-Mail. Damit und mit Ihrem Personalausweis kommen Sie entweder zu uns ...

... oder Sie nutzen das PostIdent-Verfahren und legitimieren sich in einer Filiale der Deutschen Post. Nach erfolgreicher Identifikation erhalten Sie Ihre Bausparunterlagen bequem per Post nach Hause geschickt.
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, Unterstützung beim Online-Antrag wünschen oder lieber einen Termin vereinbaren möchten.
Häufige Fragen
Jeder, der unter 25 Jahre alt ist, kann den Bausparvertrag Fuchs Junge Leute der Bausparkasse Schwäbisch Hall abschließen. Den Tarif Fuchs Junge Leute kann jeder Kunde nur einmal abschließen.
Der Bonus beträgt 120 Prozent der gutgeschriebenen Guthabenzinsen, maximal aber
- 100 Euro bei einer Bausparsumme ab 10.000 Euro,
- 200 Euro bei einer Bausparsumme ab 20.000 Euro und
- 300 Euro bei einer Bausparsumme ab 30.000 Euro.
Die Voraussetzungen für den Bonus sind, dass der Bausparvertrag zugeteilt wird und die Mindestsparzeit von sieben Jahren erfüllt ist. Bei Teilung oder Kündigung entfällt der Bonus für alle Teilverträge und für die gesamte Vertragslaufzeit.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.