Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Kurpfalz eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank Kurpfalz eG besteht aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Vorstand
von links: Ralf Heß, Michael Hoffmann, Carsten Müller (Sprecher), Klaus Steckmann

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

  • Bernhard Müller (ARV)
  • Dr. Jan Haaß (stv. ARV)
  • Andreas Huben (stv. ARV)
  • Kerstin Bosslet
  • Landrat Stefan Dallinger
  • Dr. Simone Evke de Groot
  • Ulrich Ehrhard
  • Michael Leysieffer
  • Dr. Dietmar May
  • Andrea Odenwälder
  • Jochen Rentzsch
  • Walter Sailer

Beirat

Wir stehen Vorstand und Aufsichtsrat beratend zur Seite

Der Beirat ist ein ehrenamtliches Gremium, das sich aus Mitgliedern der Volksbank Kurpfalz zusammensetzt. Der Beirat besteht zur Zeit aus sechs Mitgliedern, die von Vorstand und Aufsichtsrat berufen werden.

Aufgaben des Beirates

  • pflegt den Kontakt zu den Vertretern, Mitgliedern und Kunden der Bank
  • unterstützt den Vorstand und Aufsichtsrat bei der Durchführung seiner geschäftlichen Maßnahmen
  • informiert Vorstand und Aufsichtsrat über relevante Ereignisse
  • pflegt einen offenen Meinungsaustausch mit Vorstand und Aufsichtsrat über aktuelle und bankrelevante Themen

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.