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Banking

Überweisungsvordrucke

Überweisungsformulare in Papierform erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Kurpfalz eG. Füllen Sie das Formular bitte leserlich und in Ruhe aus. Überprüfen Sie anschließend alle Angaben sorgfältig. So stellen Sie sicher, dass Ihre Überweisung korrekt ausgeführt wird. Geben Sie den Überweisungsträger dann bei Ihrer Volksbank Kurpfalz eG vor Ort ab oder werfen Sie ihn dort ein.

Überweisung zurückholen

Wenn Ihnen auffällt, dass Sie zum Beispiel eine falsche IBAN oder einen zu hohen Geldbetrag angegeben haben, sollten Sie schnell reagieren. Informieren Sie Ihre Volksbank Kurpfalz eG, sodass diese die Fehlüberweisung rechtzeitig stoppen kann. Wurde das überwiesene Geld bereits von Ihrem Konto abgebucht und dem anderen Konto gutgeschrieben, setzt sich Ihre Volksbank Kurpfalz eG mit der Empfängerbank in Verbindung.

Echtzeit-Überweisung

Geldbeträge in Sekundenschnelle transferieren – die Echtzeit-Überweisung macht es möglich. Damit begleichen Sie auch Rechnungen noch pünktlich, die kurz vor dem Fälligkeitsdatum stehen. Um Echtzeit-Überweisungen, auch „Instant Payments“ genannt, zu nutzen, ist keine Umstellung erforderlich. Sie können sie einfach im OnlineBanking oder in der VR Banking App beauftragen.

Foto-Überweisung

Mit der Foto-Überweisung in der VR Banking App können Sie QR-Codes auf Rechnungen blitzschnell einscannen und bezahlen. Fotografieren Sie dazu ganz einfach die Rechnung oder den vorausgefüllten Überweisungsträger mit Ihrem Smartphone oder Tablet. Alle notwendigen Angaben wie Empfänger, IBAN, BIC, Rechnungsbetrag und Verwendungszweck werden dabei automatisch übertragen. Damit entfällt für Sie das mühsame und fehleranfällige Abtippen. Die Überweisung geben Sie wie gewohnt mit einer TAN (Transaktionsnummer) frei.

Falls Sie die VR Banking App noch nicht nutzen: Auch im OnlineBanking können Sie sich das lästige Abtippen sparen. Klicken Sie in der Überweisungsmaske auf „Rechnung hochladen“ und wählen Sie das entsprechende Rechnungsdokument aus. Die Daten aus der Rechnung werden so automatisch in die Überweisungsmaske übertragen.

Wie erhalte ich einen neuen Tan-Generator?

Bestellen Sie hier Ihren TAN-Generator online unter: https://genostore.de/VBKU/Digipass-882-photo-mit-VR-Logo/489175

Disporadar: Wenn eine Abbuchung nicht direkt ausgeführt werden kann

Der Disporadar zeigt Ihnen an, wenn eine Abbuchung von Ihrem Konto vorgemerkt ist, aber aktuell nicht ausgeführt werden kann – zum Beispiel, weil auf dem Konto nicht genügend Geld vorhanden ist oder der verfügbare Betrag nicht ausreicht.

Das kann zum Beispiel bei einer Lastschrift passieren. In diesem Fall sehen Sie im OnlineBanking einen Hinweis direkt an dem betroffenen Konto in Ihrer Kontenübersicht.

Wenn Sie den Hinweis aufklappen, gelangen Sie über einen Link zum Disporadar. Dort sehen Sie, welche Abbuchung aktuell offen ist.

So erkennen Sie frühzeitig, dass Handlungsbedarf besteht – und können zum Beispiel Geld auf das Konto einzahlen oder von einem anderen Konto umbuchen.

Zwei-Faktor-Authentifizierung

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Sicherheitsstandards wird die bisherige sogenannte „90-Tage-Ausnahme“ beim Login ins Online-Banking (Durch die 90-Tage-Ausnahmeregelung haben die Kunden nach einer erfolgreichen starken Kundenauthentifizierung 90 Tage Zugriff auf Kontoinformationen ohne eine erneute starke Kundenauthentifizierung) über den Webbrowser abgeschafft.

Künftig ist bei jedem Login ins Online-Banking über den Browser (webbasiert) grundsätzlich eine starke Kundenauthentifizierung (Zwei-Faktor-Authentifizierung) erforderlich.

Die VR Banking App ist von dieser Änderung nicht betroffen. Hier erfolgt die starke Kundenauthentifizierung bereits über die Gerätebindung und die bestehenden Sicherheitsmechanismen.

Warum erfolgt die Umstellung?

Die Sicherheit der Konten und Daten unserer Kundinnen und Kunden hat höchste Priorität. Die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung erhöht den Schutz vor unbefugten Zugriffen und trägt dazu bei, Betrugsrisiken weiter zu reduzieren.

Was bedeutet das für Sie?

Beim Login ins Online-Banking über den Webbrowser ist künftig ein zusätzlicher Authentifizierungsschritt erforderlich. Diese kann eine TAN-Eingabe sein oder die Freigabe mit VR-SecureGo.

Die Nutzung und das Nutzungserlebnis der VR Banking App bleibt unverändert.

Die Funktionen und Abläufe im Online-Banking über die Homepage  ändern sich darüber hinaus nicht.

„Mit der verpflichtenden Zwei-Faktor-Authentifizierung erhöhen wir den Schutz des Online-Bankings und der persönlichen Daten. Die zusätzliche Bestätigung dient der Sicherheit.“

Wie kann ich meine Umsätze als CSV-Datei exportieren?

Melden Sie sich über einen Webbrowser im OnlineBanking an und wählen Sie in der Kontenübersicht das gewünschte Konto aus. Öffnen Sie anschließend die Umsätze. Dort können Sie über den Suchfilter den gewünschten Zeitraum festlegen. Im OnlineBanking stehen Ihnen grundsätzlich die Umsätze der vergangenen zwei Jahre zur Verfügung.

Klicken Sie danach oben rechts auf Export und wählen Sie als Dateiformat CSV aus. Prüfen Sie bei Bedarf noch einmal den Zeitraum und starten Sie den Export. Die CSV-Datei wird anschließend über Ihren Browser heruntergeladen und kann zum Beispiel mit Excel oder einer Buchhaltungssoftware geöffnet werden.

Wichtig: Als CSV-Datei können ausschließlich Umsätze exportiert werden. Kontoauszüge lassen sich nicht als CSV herunterladen. Sie stehen generell nur im PDF-Format zur Verfügung.

Kurz zusammengefasst:
OnlineBanking → Konto auswählen → Umsätze → Suchfilter einstellen → Export → CSV

Wie kann ich meinen Alias für das OnlineBanking ändern?

Der VR-NetKey ist Ihre feste persönliche Kennung für das OnlineBanking. Zusätzlich können Sie einen eigenen Alias als leichter zu merkenden Benutzernamen festlegen und jederzeit ändern. Der VR-NetKey selbst bleibt dabei bestehen. 

So ändern Sie Ihren Alias im OnlineBanking über den Webbrowser:

  1. Melden Sie sich im OnlineBanking an.

  2. Klicken Sie oben im persönlichen Bereich auf Ihren Namen.

  3. Wählen Sie „Onlinezugang & Sicherheit“.

  4. Dort können Sie Ihren bestehenden Alias bearbeiten oder einen neuen Alias anlegen.

  5. Speichern Sie die Änderung und bestätigen Sie diese bei Bedarf mit Ihrem Freigabeverfahren. (Volksbank Kurpfalz)

Anschließend können Sie sich wahlweise mit Ihrem neuen Alias oder weiterhin mit Ihrem VR-NetKey und Ihrer PIN anmelden.

Wichtig: Der Alias ist nicht Ihre PIN. Ändern Sie den Alias, bleibt Ihre bisherige OnlineBanking-PIN grundsätzlich unverändert. Haben Sie Ihren VR-NetKey oder Alias vergessen, wenden Sie sich bitte an die Volksbank Kurpfalz. (Volksbank Kurpfalz)

Girokonto & Bezahlen

Geld abheben

Ob in der Stadt oder auf dem Land: einer der rund 13.800 Geldautomaten der Volksbanken Raiffeisenbanken ist sicher in Ihrer Nähe. Das Geldabheben ist rund um die Uhr möglich und bei vielen Volksbanken Raiffeisenbanken kostenfrei. Alles, was Sie dafür benötigen, ist Ihre girocard (Debitkarte) und Ihre Persönliche Identifikationsnummer (PIN).

Sollten Sie einmal keinen Geldautomaten der Volksbanken Raiffeisenbanken nutzen können, werden Ihnen die Gebühren vor der Auszahlung angezeigt. Diese können je nach Bank unterschiedlich ausfallen.

Geld einzahlen

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Bargeld auf Ihr Girokonto einzuzahlen: Entweder nutzen Sie einen Einzahlungsautomaten. In der Regel wird der Geldbetrag sofort gutgeschrieben und ist je nach Einzahlungsmethode innerhalb eines Werktags auf Ihrem Girokonto verfügbar. Auch Bargeldeinzahlungen auf ein Spar- oder Tagesgeldkonto sind möglich.

Verrechnungsschecks einlösen

Obwohl sie im Online-Zeitalter selten geworden sind, werden Verrechnungsschecks weiterhin genutzt, etwa für Gewinn- oder Versicherungszahlungen. Um einen Verrechnungsscheck einzulösen, benötigen Sie in der Regel ein Formular. Dieses erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Kurpfalz eG vor Ort. Sie müssen es ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Scheck einreichen. Eine reine Online-Abwicklung ist nicht möglich.

Karten bestellen

Loggen Sie sich ins OnlineBanking oder in die VR Banking App ein, um eine Debit- oder Kreditkarte zu bestellen. Schon nach wenigen Tagen erhalten Sie die gewünschte Karte per Post. Die PIN und den Aktivierungscode für Ihre neue Karte erhalten Sie ebenfalls per Post. Alternativ können Sie eine digitale Version der gewünschten Karte in der VR Banking App bestellen und dort sofort sehen. Wenn Sie Ihre Karte per VR Banking App bestellen, können Sie sich außerdem die PIN und den Aktivierungscode bequem online erstellen lassen. Registrieren Sie Ihre physische oder digitale Karte anschließend für das sichere Bezahlen im Internet.

Wenn Sie weder OnlineBanking noch die VR Banking App nutzen möchten, können Sie auch einfach in eine Filiale vor Ort gehen.

Konto für Minderjährige

Neben dem klassischen Sparbuch gibt es auch ein Girokonto für die Jüngsten. Das Kinderkonto ist speziell auf die Bedürfnisse junger Sparer ausgerichtet. Solange die Kinder klein sind, kann es als reines Ansparkonto genutzt werden, beispielsweise für Geldgeschenke. Werden die Kinder älter, können die Eltern weitere Funktionen des Kontos freischalten. So lernen die Kinder nach und nach den richtigen und verantwortungsvollen Umgang mit Geld.

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen für die Kontoeröffnung die Einwilligungserklärung aller erziehungsberechtigten Personen sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung und die Steuer-Identifikationsnummer. Es bietet sich an, dass alle beteiligten Personen zum Beratungstermin bei der Volksbank Kurpfalz eG erscheinen. Denn für die Formalitäten vor Ort sind die Zustimmung und die Unterschriften der Erziehungsberechtigten erforderlich.

Vereinskonto

Ein Vereinskonto unterstützt Vereine bei der sicheren und flexiblen Finanzverwaltung. Es ermöglicht die Einrichtung und Verwaltung von Daueraufträgen sowie den Zugriff auf Kontoauszüge. Über das OnlineBanking können Sie Ihre Vereinsfinanzen unabhängig von Banköffnungszeiten digital steuern. Bargeldabhebungen sind an rund 13.800 Geldautomaten der Volksbanken Raiffeisenbanken möglich.

Für die Kontoeröffnung werden ein Vereinsregisterauszug oder ein Sitzungsprotokoll sowie die Legitimation der Bevollmächtigten benötigt.

Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Auf Wunsch können Sie Ihr Girokonto auch als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führen. Dann ist Ihr Guthaben auf dem Konto bis zu einem gewissen Freibetrag vor Pfändungen geschützt. So können Sie im Fall der Fälle Ihre Miete oder Ihren Strom weiterbezahlen. Wenn Sie eine Kontopfändung befürchten, können Sie einen Antrag auf Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto stellen. Die Umwandlung ist kostenfrei. Die bisherigen Kontoführungsgebühren fallen jedoch weiterhin an.

Konto kündigen

Eine Kontoauflösung ist nur durch die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber möglich, es sei denn, es handelt sich um einen Nachlass oder eine betreute Person. Sie können Ihr Girokonto jederzeit kündigen, entweder persönlich bei Ihrer Volksbank Kurpfalz eG vor Ort, telefonisch oder schriftlich. Bitte geben Sie bei der Auflösung alle zur Kontoverbindung gehörenden Karten zurück.

Kreditkarte - Visacard - Mastercard

Wenn Sie Ihre Mastercard oder Visa Card im Ausland einsetzen, können folgende Gebühren anfallen:

Bargeldabhebungen am Geldautomaten sowie Zahlungen für Waren und Dienstleistungen (z. B. Onlineshopping):

  • Mastercard: 3 % des Umsatzes
  • Visa Card: 3 % des Umsatzes
  • Mindestgebühr jeweils 5,00 Euro

Zusätzliche Gebühr für Auslandseinsätze:
Bei Zahlungen in einer Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der Europäischen Union (EU) sowie des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) fällt zusätzlich eine Auslandseinsatzgebühr von 1 % des Umsatzes an.

Die genaue Höhe der Gebühren richtet sich nach dem jeweiligen Umsatzbetrag. Bitte beachten Sie, dass Betreiber von Geldautomaten im Ausland zusätzlich eigene Entgelte erheben können. Diese werden Ihnen in der Regel vor der Transaktion angezeigt.

Welche Versicherungen sind in der GoldCard enthalten?

Mit einer gültigen GoldCard ist ein Versicherungspaket verbunden, das Sie vor allem auf Reisen unterstützt. Es umfasst fünf unterschiedliche Versicherungsbereiche. Bitte beachten Sie: Die Leistungen gelten nicht pauschal in jeder Situation. Entscheidend sind immer die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen und der konkrete Versicherungsfall. Die Versicherungen stellen ausdrücklich keine vollständige Rundum-Absicherung dar.

1. Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt Kosten, wenn während einer Auslandsreise unerwartet eine akut behandlungsbedürftige Krankheit oder Unfallverletzung auftritt.

Versichert sind insbesondere:

  • medizinisch notwendige ambulante und stationäre Behandlungen,

  • ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel,

  • bestimmte Heil- und Hilfsmittel,

  • schmerzstillende Zahnbehandlungen,

  • einfache Zahnfüllungen,

  • Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz,

  • der medizinisch notwendige Ersttransport zum geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt.

Bei einer stationären Behandlung kann anstelle der Kostenerstattung unter bestimmten Voraussetzungen ein Krankenhaustagegeld von 40 Euro pro Tag gewählt werden. Nicht übernommen werden beispielsweise die Neuanfertigung von Zahnersatz, Kronen, kieferorthopädische Behandlungen oder Sehhilfen.

Der Schutz gilt grundsätzlich für die ersten 45 Tage eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. Als Ausland gilt dabei ein Staat außerhalb des Landes, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Kein oder eingeschränkter Versicherungsschutz kann unter anderem bestehen, wenn:

  • die Behandlung ein Grund für die Reise war,

  • die Behandlung bereits vor Reisebeginn absehbar war,

  • die Reise entgegen ärztlicher Empfehlung angetreten wurde,

  • eine bekannte chronische Erkrankung in den letzten drei Monaten vor Reisebeginn behandelt wurde,

  • es sich um eine psychotherapeutische oder psychosomatische Behandlung handelt,

  • die Erkrankung oder Verletzung vorsätzlich oder aufgrund einer Sucht herbeigeführt wurde.

Bei einem medizinischen Notfall ist die R+V Krankenversicherung unter +49 611 533-6290 erreichbar.

2. Verkehrsmittel-Unfallversicherung

Die Verkehrsmittel-Unfallversicherung leistet bei Unfällen während der Nutzung bestimmter Verkehrsmittel oder während eines Hotelaufenthalts.

Versichert sein können Unfälle:

  • als Fluggast,

  • bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel,

  • in einem Mietwagen,

  • während der Fahrt mit einem gemieteten Wohnmobil,

  • während des Aufenthalts in einem Hotelgebäude oder auf dem Hotelgelände.

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass das Verkehrsmittel, der Mietwagen oder das Hotel mit der GoldCard bezahlt wurde. Bei Mietwagen und Hotels muss gegebenenfalls bereits bei der Buchung oder Anmeldung in Textform erklärt werden, dass die Zahlung mit der GoldCard erfolgt.

Die Versicherungssummen je versicherter Person betragen laut Versicherungsbestätigung unter anderem:

  • bis zu 256.000 Euro bei Invalidität,

  • 256.000 Euro im Todesfall,

  • bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 5.500 Euro im Todesfall,

  • 8.000 Euro für Unfall-Serviceleistungen,

  • 26 Euro Krankenhaustagegeld,

  • 1.100 Euro Kurbeihilfe,

  • 2.600 Euro für kosmetische Operationskosten.

Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 70 Prozent wird die vereinbarte Invaliditätssumme zu 100 Prozent geleistet.

Ausgeschlossen sein können beispielsweise Unfälle:

  • aufgrund von Bewusstseinsstörungen oder Trunkenheit,

  • bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat,

  • bei Motorsportveranstaltungen, bei denen es auf Höchstgeschwindigkeit ankommt,

  • als Luftfahrzeugführer oder Besatzungsmitglied,

  • durch bestimmte Kriegsereignisse oder Kernenergie.

Ein Unfall, der voraussichtlich zu einer Versicherungsleistung führt, muss unverzüglich gemeldet werden. Bei einem Todesfall gilt eine Meldefrist von 48 Stunden.

3. Reise-Service-Versicherung

Die Reise-Service-Versicherung bietet organisatorische und teilweise finanzielle Hilfe bei Krankheit, Unfall, Tod oder anderen persönlichen Notlagen auf einer Auslandsreise. Sie ergänzt die Krankenversicherung, ersetzt sie aber nicht.

Zu den Leistungen gehören beispielsweise:

  • Informationen über ärztliche Behandlungsmöglichkeiten,

  • Benennung eines möglichst deutsch- oder englischsprachigen Arztes,

  • Vermittlung zwischen behandelnden Ärzten und dem Hausarzt,

  • Information von Angehörigen,

  • Organisation eines medizinisch sinnvollen Krankenrücktransports,

  • Rückholung mitreisender Kinder unter 16 Jahren,

  • Organisation einer Bestattung im Ausland oder einer Überführung,

  • Hilfe bei verlorenen Reisedokumenten,

  • Unterstützung beim Verlust von Reisezahlungsmitteln,

  • Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts oder Dolmetschers.

Bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als zehn Tagen kann die Reise einer nahestehenden Person organisiert werden. Übernommen werden dabei die Fahrtkosten, nicht jedoch deren Aufenthalts- oder Übernachtungskosten. Gegenüber einem Krankenhaus kann die R+V außerdem eine Kostenübernahmegarantie bis zu 12.500 Euro abgeben. Beträge, die nicht von einem Krankenversicherer oder einem anderen Leistungsträger übernommen werden, müssen gegebenenfalls zurückgezahlt werden.

Weitere Beispiele:

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 2.500 Euro,

  • verauslagte Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis 2.500 Euro,

  • verauslagte Strafkaution bis 12.500 Euro,

  • bei Verlust von Zahlungsmitteln gegebenenfalls ein vorübergehend bereitgestellter Betrag bis 1.500 Euro.

Vorausgelegte Beträge sind in den genannten Fällen zurückzuzahlen. Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für die ersten 45 Tage der Auslandsreise.

4. Auslands-Schutzbrief-Versicherung

Die Auslands-Schutzbrief-Versicherung hilft bei einer Panne, einem Unfall, Diebstahl, Totalschaden oder dem Ausfall des Fahrers im europäischen Ausland beziehungsweise in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers.

Versichert sein können:

  • das eigene Fahrzeug,

  • ein für eine Dienstreise überlassenes Firmenfahrzeug,

  • ein Mietwagen,

  • Pkw, Motorräder mit amtlichem Kennzeichen und Campingfahrzeuge,

  • mitgeführte Anhänger und Gepäck unter den genannten Bedingungen.

Zeitgleich besteht der Schutz nur für ein Fahrzeug. Innerhalb des Wohnsitzstaates und im Umkreis von 50 Kilometern Luftlinie um den Wohnort besteht grundsätzlich kein Schutz aus diesem Baustein.

Mögliche Leistungen sind:

  • Pannenhilfe bis 100 Euro,

  • Abschleppen bis 150 Euro,

  • Bergen des Fahrzeugs,

  • Übernachtungskosten bis 60 Euro je Person und Nacht,

  • Weiter- oder Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln,

  • Taxikosten bis insgesamt 35 Euro,

  • Mietwagen bis zu sieben Tage und maximal 50 Euro pro Tag,

  • Versand benötigter Ersatzteile,

  • Rücktransport des Fahrzeugs,

  • Leistungen bei Diebstahl oder Totalschaden,

  • Rückholung des Fahrzeugs bei Ausfall des Fahrers.

Bei Diebstahl oder Totalschaden können unter anderem bis zu drei Übernachtungen mit jeweils bis zu 60 Euro pro Person sowie alternativ ein Mietwagen für bis zu sieben Tage mit maximal 50 Euro pro Tag übernommen werden.

Nicht versichert sind unter anderem Schäden:

  • bei fehlender Fahrerlaubnis,

  • bei gewerblicher Personenbeförderung oder Vermietung,

  • bei Motorsportveranstaltungen,

  • durch bestimmte Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Kernenergie.

5. Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung

Diese Versicherung kann einspringen, wenn eine Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten, verspätet angetreten, vorzeitig beendet oder erst später als geplant beendet werden kann.

Versicherte Gründe sind beispielsweise:

  • Tod,

  • schwere Unfallverletzung,

  • unerwartete schwere Erkrankung,

  • Impfunverträglichkeit,

  • Schwangerschaft,

  • ein erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarereignisse oder Straftaten,

  • unerwartete betriebsbedingte Kündigung,

  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Arbeitslosigkeit.

Versichert sind auch bestimmte Erkrankungen naher Angehöriger, wenn dadurch der Reiseantritt oder die Fortsetzung der Reise unzumutbar wird.

Je nach Fall können übernommen werden:

  • vertraglich geschuldete Stornokosten,

  • zusätzliche Hin- oder Rückreisekosten,

  • Kosten für nicht mehr nutzbare Reiseleistungen,

  • Mehrkosten durch eine erforderliche frühere oder spätere Rückreise,

  • ärztliche Bescheinigungen bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte.

Die Versicherungssumme beträgt:

  • höchstens 10.000 Euro je Familie und Schadenfall,

  • höchstens 5.000 Euro je Person und Schadenfall.

Der Selbstbehalt beträgt 300 Euro je Reise und Versicherungsfall. Die Reise muss während der Dauer des Versicherungsschutzes gebucht worden sein. Sie muss jedoch nicht mit der GoldCard bezahlt werden.

Nicht versichert sind unter anderem:

  • Heilkosten,

  • Kosten für Begleitpersonen,

  • Überführungskosten,

  • Eintrittskarten,

  • Skipässe,

  • Parkplatzgebühren,

  • Visa- oder ESTA-Gebühren,

  • Kreditkarten- und Bearbeitungsgebühren,

  • vorhersehbare oder vorsätzlich herbeigeführte Ereignisse.

Eine Erkrankung gilt nicht automatisch als versichert. Sie muss sowohl unerwartet als auch schwer sein. Bei bereits bestehenden Erkrankungen kann entscheidend sein, ob innerhalb der letzten sechs Monate vor der Reisebuchung eine Behandlung stattgefunden hat.

Was gilt allgemein?

Mitversichert sein können neben dem Karteninhaber auch Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten mit gemeinsamem Wohnsitz sowie unverheiratete Kinder. Kinder sind grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr und während einer Schul- oder Berufsausbildung unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr eingeschlossen. Für die Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung müssen die Angehörigen gemeinsam mit dem Karteninhaber reisen und in der Reisebestätigung aufgeführt sein.

Im Schadenfall sollte die zuständige Versicherung unverzüglich kontaktiert werden. Originalbelege, Buchungsunterlagen, Rechnungen und ärztliche Nachweise sollten vollständig aufbewahrt werden. Für die meisten Notfälle ist die R+V rund um die Uhr unter +49 611 999-333 erreichbar.

Hinweis: Diese Darstellung fasst die Versicherungsbedingungen vereinfacht zusammen. Verbindlich sind ausschließlich die vollständigen Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen sowie die Prüfung durch den zuständigen Versicherer im Einzelfall.

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Sie können unsere Münzeinzahler in der Haupstelle in Heidelberg und Hauptstelle Weinheim für die Einzahlung von Münzen und Kleingeld nutzen.

Bis 150 Euro ist dieser Service gebührenfrei. Ab 150 Euro erheben wir eine Gebühr von 3 %.

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